Mit dem Motorrad

Klasse AM

Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit

  • bauartbedingter Höchstge-schwindigkeit bis 45 km/h und
  • einer elektrischen Antriebs-maschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder
  • einer maximalen Nenndauer-leistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren,auch mit Beiwagen.
  • Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen.


Dreirädrige Kleinkrafträder mit

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
  • Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungs-motoren) bzw. maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungs-motoren) oder maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren) S

 

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit

  • bauartbedingter Höchst-geschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
  • Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungs-motoren) oder
  • maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungs-motoren) oder
  • maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren) und
  • Leermasse von nicht mehr als 350 kg (ohne Masse der Batterien im Falle von Elektro-fahrzeugen)

Mindestalter 15 Jahre

Klasse A1

Krafträder mit

  • Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und
  • Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg, auch mit Beiwagen.


Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit

  • symmetrisch angeordneten Rädern und
  • Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder
  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
  • Leistung von bis zu 15 kW

Eingeschlossene Klasse AM (Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt)

Mindestalter 16 Jahre

Klasse A1 mit Schlüsselzahl 196

Krafträder mit

  • Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und
  • Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg, auch mit Beiwagen.

ACHTUNG!

Vorbesitz Klasse B mind. 5 Jahre!

 

B 196 gilt NUR in Deutschland und kann NICHT nach 2 jährigem Besitz erweitert werden!

Prüfbescheinigung

Die Mofa-Prüfbescheinigung kann man bei uns auch erwerben

Klasse A2

Krafträder mit

  • Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg,
  • auch mit Beiwagen

Eingeschlossene Klassen AM , A1
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Mindestalter 18 Jahre

Klasse A

Krafträder mit

  • Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h,
  • auch mit Beiwagen.  


Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit

  • Leistung von mehr als 15 kW oder
  • mit symmetrisch angeordneten Rädern und
  • Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
  • Leistung von mehr als 15 kW.

Eingeschlossene Klassen AM , A1 , A2
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Mindestalter 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A,
21 Jahre für Trikes, 24 Jahre für Direkterwerb