Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit
Dreirädrige Kleinkrafträder mit
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit
Mindestalter 15 Jahre
Krafträder mit
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
Eingeschlossene Klasse AM (Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt)
Mindestalter 16 Jahre
Krafträder mit
ACHTUNG!
Vorbesitz Klasse B mind. 5 Jahre!
B 196 gilt NUR in Deutschland und kann NICHT nach 2 jährigem Besitz erweitert werden!
Die Mofa-Prüfbescheinigung kann man bei uns auch erwerben
Krafträder mit
Eingeschlossene Klassen AM , A1
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Mindestalter 18 Jahre
Krafträder mit
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
Eingeschlossene Klassen AM , A1 , A2
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Mindestalter 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A,
21 Jahre für Trikes, 24 Jahre für Direkterwerb