Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen A1, A2 und A) mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als
acht Personen außer dem Fahrzeugführer, auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die
zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt.
Eingeschlossene Klasse AM , L
Mindestalter 18 Jahre / 17 Jahre bei begleiteten Fahren (BF17)